Bekanntmachung     (im Gottesdienst am 6.10.2019)

Wahlvorschlagsliste für die Kirchengemeinderatswahl

Für die Wahl der Kirchenältesten unserer Kirchengemeinde am 1. Dezember 2019 hat der Gemeindewahlausschuss im Verfahren nach den Bestimmungen des Leitungs- und Wahlgesetzes folgende wählbaren Gemeindeglieder in die Wahlvorschlagsliste aufgenommen:

(in alphabetischer Reihenfolge)

  1. Herrn Thomas Hannich
  1. Frau Ursula Köstens
  1. Frau Camilla Lautenschläger
  1. Frau Tamara Metzger
  1. Herrn Dr. Dirk Schwiderski
  1. Herrn Volker Sengler
  1. Frau Angelika Szlamma


Innerhalb einer Frist von fünf Tagen kann jedes im Wählerverzeichnis eingetragene Gemeindeglied beim Gemeindewahlausschuss gegen die Aufnahme einer Kandidatin oder eines Kandidaten in die Wahlvorschlagsliste schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass die oder der Vorgeschlagene die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht erfüllt.

Die in die rechtskräftig abgeschlossene Wahlvorschlagsliste aufgenommenen Kandidierenden zur Wahl der Kirchenältesten unserer Kirchengemeinde werden in der Gemeindeversammlung am 27. Oktober 2019 nach dem Gottesdienst hier in der Stadtkirche Heidelsheim vorgestellt. Alle Gemeindeglieder sind zu dieser Vorstellung schon heute herzlich eingeladen.

Heidelsheim, 06.10.2019

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses:

gez. Günter Lautenschläger


 

Bekanntmachung

Mitteilung über das Wählerverzeichnis

Liebe Gemeindeglieder,

für die am 1. Dezember 2019 stattfindende Wahl der Kirchenältesten wurde ein Wählerverzeichnis aufgestellt. Dieses wurde vom Gemeindewahlausschuss geprüft und in seiner Sitzung am 13. September 2019 geschlossen.

Das Wählerverzeichnis enthält die Namen aller wahlberechtigten Gemeindeglieder, deren Geburtsdatum und die Angabe des Hauptwohnsitzes.

Alle Wahlberechtigten haben ab Schließung des Wählerverzeichnisses das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen.

Darüber hinaus haben Wahlberechtigte zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntgabe ein Recht auf Auskunft, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Stellt ein wahlberechtigtes Gemeindeglied fest, dass es nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann es die Aufnahme durch den Gemeindewahlausschuss beantragen; diese kann bis zwei Wohnen vor dem Wahltag – also bis zum 16. November 2019 erfolgen.

Stellt ein Gemeindeglied fest, dass eine Person nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann es beim Gemeindewahlausschuss eine Korrektur des Wählerverzeichnisses anregen.

Gegen die Aufnahme eines Gemeindeglieds in das Wählerverzeichnis kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntgabe bis zum 22. September 2019 beim Gemeindewahlausschuss schriftlich Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist ist gewahrt, wenn bis zum oben genannten Datum, ein Antrag auf Auskunft gestellt und innerhalb von drei Tagen nach Erteilung der Auskunft der Einspruch eingelegt wird. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht vorliegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Auskunft und Einsprüche gegen die Wählerliste nach Ablauf der vorgenannten Frist unzulässig sind.

Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

Heidelsheim, den 13. September 2019

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses:

gez. Günter Lautenschläger

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Kirchenältesten

Liebe Gemeindeglieder,
die sechsjährige Amtszeit unserer Ende 2013 gewählten Kirchenältesten von Heidelsheim läuft zum Jahresende 2019 ab. Daher werden am 1. Dezember dieses Jahres die Kirchenältesten neu gewählt. Wir bitten Sie jetzt schon sehr herzlich, bei diesen Wahlen mitzuwirken.

Es ergeht deshalb hiermit die Aufforderung an alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, ab sofort Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchenältesten einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt erhältlich und liegen auch in unserer Stadtkirche aus. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Samstag, 28. September 2019 über das Pfarramt
beim Gemeindewahlausschuss einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde Heidelsheim sind nach den Bestimmungen des Leitungs- und Wahlgesetzes der Evangelischen Landeskirche Baden 8 Kirchenälteste zu wählen. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein und die oder der Vorgeschlagene muss die Einwilligung zur Kandidatur abgegeben haben. Als Kandidaten können vorgeschlagen werden, wer

  1. wahlberechtigt ist,
  2. spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  3. bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen,
  4. nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis von mehr als 5 Stunden zu einer Kirchengemeinde oder zu einem Kirchenbezirk steht und den Dienst für die Kirchengemeinde versieht, in der er oder sie wahlberechtigt ist.

 
Alles, was bei der Durchführung der Kirchenältestenwahlen zu beachten ist, regelt die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz unserer Landeskirche. Diese Gesetze können beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen – oder auch online übers Internet unter www.kirchenrecht-baden.de abgerufen werden.

Wir appellieren an Sie, liebe Gemeindeglieder, sich bei der Einreichung von
Wahlvorschlägen zu beteiligen bzw. mitzuwirken. Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.

Diese Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist auf unserer Homepage www.ekg-heidelsheim.de sowie auf unserer Informationstafel im Schaukasten vor der Kirche veröffentlicht. Sie liegt auch in unserer Stadtkirche aus.

Heidelsheim, den 2. Juni 2019

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses:
gez. Günter Lautenschläger


Anhänge zum Download:

Warum wählen?

Alle sechs Jahre werden in unserer Kirche die Gemeindeleitungen neu gewählt. Für manche stellt sich dabei die Frage: „Warum sollte ich wählen? Was wähle ich? Wen wähle ich? Warum wird in der Kirche überhaupt gewählt?“

Die Kirche, und damit jede einzelne Gemeinde vor Ort, beruht auf dem Prinzip der Mitarbeit ihrer Mitglieder. Das ist nicht viel anders, als in einem Verein, einer Partei oder einer anderen Organisation: Nur dann, wenn Menschen sich beteiligen, die anfallenden Arbeiten erledigen, sich sozialgesellschaftlich engagieren – dann funktioniert das Ganze! 

In unserer Kirche werden die Leitungsgremien – meist zum größten Teil – mit gewählten Ehrenamtlichen besetzt.

Deren Aufgabe hat Gewicht: Sie erarbeiten Ziele und Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit. Sie entscheiden mit, wer in der Kirchengemeinde hauptamtlich tätig ist. Sie wählen den Pfarrer oder die Pfarrerin und wachen über die Finanzen Ihrer Kirchengemeinde.

Gottesdienst und Kirchenmusik, Kindergarten und Diakoniestation, Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für Senioren und Bildungsarbeit sowie vieles andere mehr sind Themen in der Gemeinde, die von ihnen bearbeitet werden. 

Bleibt die Frage, wie diese wichtigen Leitungsämter besetzt werden sollen. In einer Kirche, die nach demokratischen Spielregeln arbeitet, kann das nur durch eine Wahl erfolgen. Denn die Gemeindeleitung repräsentiert alle Gemeindeglieder, handelt stellvertretend für die Gemeindeglieder und integriert verschiedene Positionen und Meinungen aus der Gemeinde.

Durch Ihre Wahlbeteiligung berechtigen Sie bestimmte Personen aus der Gemeinde, diese Funktionen auszuüben und im Namen aller und für alle verbindlich zu entscheiden. Und je mehr sich an der Wahl beteiligen, desto gestärkter kann ein Leitungsgremium arbeiten.

In allem bezeugt Ihre Gemeinde die Liebe Gottes zu allen Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag für die soziale Kultur in Ihrem Wohnort. Mit Ihrer Wahlbeteiligung sorgen Sie dafür, dass dies auch weiterhin so bleibt. Die Kandidierenden, die sich für das verantwortungsvolle Leitungsamt zur Verfügung stellen, brauchen Ihre Unterstützung! 

Spätestens bis zum 16. November erhalten Sie Ihre persönlichen Briefwahlunterlagen. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen bis dahin nicht zugegangen sein, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem jeweiligen Gemeindewahlausschuss oder dem Pfarramt (Tel. 07251/5168) in Verbindung zu setzen. Ab 17. November bis zum 1. Dezember können Sie dann wählen. 

Ein herzliches Dankeschön schon jetzt für Ihre Unterstützung! 

Wie wird gewählt? 

Die Briefwahlunterlagen enthalten folgendes: 

  1. ein personalisiertes Anschreiben, 
  2. einen personalisierten Briefwahlschein,
  3. einen Stimmzettel,
  4. ein Hinweisblatt zur Wahl,
  5. einen blauen Stimmzettelumschlag,
  6. einen roten Wahlbriefumschlag als Rücksendeumschlag für den Stimmzettel und den unterschriebenen Briefwahlschein,

Sie können so viele Stimmen vergeben wie Kirchenälteste zu wählen sind,

d.h. für Heidelsheim 8 Stimmen und für Helmsheim 6 Stimmen.

Vorgehensweise bei der Stimmabgabe:

  1. Sie dürfen auf dem Stimmzettel jedem gewünschten Kandidaten nur eine Stimme geben.
  2. Den ausgefüllten Stimmzettel legen Sie in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben diesen zu.
  3. Unterschreiben Sie den Briefwahlschein (Es ist zwingend notwendig diesen zu unterschreiben)
  4. Legen Sie den verschlossenen Stimmzettelumschlag, sowie den unterschriebenen Briefwahlschein in den roten Wahlbriefumschlag und kleben diesen zu.
  5. Den roten Wahlbriefumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschrieben Briefwahlschein können Sie ab dem 17. November 2019 in den Briefkasten des Pfarramtes oder in die aufgestellten Wahlbriefkästen einwerfen.

Wahlbriefkästen-Standorte in Heidelsheim: Kindergarten „Der Gute Hirte“, Stadtkirche 

Wahlbriefkästen-Standorte in Helmsheim: Kindergarten Sonnenschein, Melanchthonkirche

Der Wahlbriefumschlag kann am 1. Advent (1. Dezember) nach dem Gottesdienst bis spätestens 18 Uhr

in Heidelsheim in der Stadtkirche und in Helmsheim im Gemeindehaus abgegeben werden.

Bei der Stimmabgabe darf sich einer Hilfsperson bedienen, wer des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Stimmabgabe bedarf. Die Hilfsperson unterzeichnet auch die Versicherung auf dem Briefwahlschein. Außerdem muss die Hilfsperson geheim halten, was sie bei der Hilfestellung über die Stimmvergabe erfahren hat. (§ 74a LWG)

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn…

  • … er nicht amtlich hergestellt ist,
  • … mehrere Stimmen für einen Kandidaten oder eine Kandidatin vergeben wurden,
  • … mehr Stimmen vergeben wurden, als Kirchenälteste zu wählen sind,
  • … weitere Namen eingefügt wurden,
  • … er Kennzeichnungen enthält, die nicht der Stimmabgabe dienen,
  • … weitere Mitteilungen (z.B. Zusätze oder Vorbehalte) enthält,
  • … der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, weil
        auf dem Stimmzettel nichts angekreuzt oder Namen gestrichen wurden oder

     die Ankreuzung oder Kennzeichnung einen Kandidaten nicht eindeutig erkennen lässt.

Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.